"Neue Corona-Regelungen in NRW: Ab dem 1. Februar 2023 entfallen Maskenpflicht in ÖPNV und Isolierungspflicht"
Zum 1. Februar lässt die Landesregierung NRW die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte fallen. Auch die Testregelungen in Schulen und Kindertagesstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten entfallen. Nur einige weitere Schutzmaßnahmen gelten dann in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen.
Zum 31. Januar läuft die Test- und Quarantäneverordnung aus. Somit besteht ab dem 1. Februar keine Pflicht sich im Falle einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben. Auch alle aktuellen Isolierungen enden automatisch am 1. Februar. Ab dann gilt eigenverantwortliches und rücksichtsvolles verhalten auf andere. Dies gilt besonders etwa gegenüber Kranken und Älteren. Der Appell von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“
Das bedeuted für unsere Veranstaltungen:
Es
gibt keinerlei Corona-bedingte Auflagen. Dennoch empfehlen wir unseren
Besuchern nur nach den so genannten 2G-Regeln (vollständig geimpft oder
aktuell genesen) an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Desweiteren
bitten wir euch im Sinne der Eigenverantwortung, nicht mit
Erkältungssymptomen an unseren Veranstaltungen teilzunehmen!
03.10.2022
"Ausblick auf den Sitzungskarneval in der Session 2022/2023"
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 29.09.2022 sind alle unsere Veranstaltungen derzeit ohne besondere Auflagen durchführbar.
"Komplettabsage der Session 2021/2022"
Wie wir bereits bereits am 24.12.21 mitgeteilt haben, wurde nach einem Treffen der Vorstände der Tönisvorster Karnevalsvereine die laufende Karnevals-Session einvernehmlich abgesagt. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Presseerklärung ergeht hiermit auch durch uns auf diesem Wege die öffentliche Absage aller unserer Saalveranstaltungen und des Karnevalszuges in Vorst in der Session 2021/2022.
16.12.2021
"Freiwillige Absage des Sitzungskarnevals"
Die Landesregierung und Vertreter des organisierten Karnevals haben sich am Dienstag, 14. Dezember 2021, auf einen gemeinsamen Fahrplan mit Blick auf die kommende Session 2021/2022 verständigt. Der Karneval wird angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden können. So erscheinen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, auch in der Session 2021/ 2022 nicht verantwortbar. Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machen Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich.
In enger Abstimmung mit der Landesregierung werden die Karnevalsveranstalter daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten.