27.01.2023
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Neue Corona-Regelungen in NRW: Ab dem 1. Februar 2023 entfallen Maskenpflicht in ÖPNV und Isolierungspflicht"
Zum 1. Februar lässt die Landesregierung NRW die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte fallen. Auch die Testregelungen in Schulen und Kindertagesstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten entfallen. Nur einige weitere Schutzmaßnahmen gelten dann in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen.

Zum 31. Januar läuft die Test- und Quarantäneverordnung aus. Somit besteht ab dem 1. Februar keine Pflicht sich im Falle einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben. Auch alle aktuellen Isolierungen enden automatisch am 1. Februar. Ab dann gilt eigenverantwortliches und rücksichtsvolles verhalten auf andere. Dies gilt besonders etwa gegenüber Kranken und Älteren. Der Appell von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Das bedeuted für unsere Veranstaltungen:
Es gibt keinerlei Corona-bedingte Auflagen. Dennoch empfehlen wir unseren Besuchern nur nach den so genannten 2G-Regeln (vollständig geimpft oder aktuell genesen) an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Desweiteren bitten wir euch im Sinne der Eigenverantwortung, nicht mit Erkältungssymptomen an unseren Veranstaltungen teilzunehmen!


03.10.2022
"Ausblick auf den Sitzungskarneval in der Session 2022/2023"
nach der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
vom 29.09.2022 sind alle unsere Veranstaltungen derzeit ohne besondere Auflagen durchführbar.

Im eigenen Interesse empfehlen wir unseren Besuchern, nur vollständig geimpft oder aktuell genesen an unseren Veranstaltungen teilzunehmen.

Vorausschauend verfügen wir bereits über Hygieneschutzkonzepte, um abhängig der dann geltenden Vorschriften alle Veranstaltungen bis zu den so genannten "2G+ Bedingungen"  durchführen zu können.


03.01.2022
"Komplettabsage der Session 2021/2022"

Wie wir bereits bereits am 24.12.21 mitgeteilt haben, wurde nach einem Treffen der Vorstände der Tönisvorster Karnevalsvereine die laufende Karnevals-Session einvernehmlich abgesagt. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Presseerklärung ergeht hiermit auch durch uns auf diesem Wege die öffentliche Absage aller unserer Saalveranstaltungen und des Karnevalszuges in Vorst in der Session 2021/2022.


16.12.2021
"Freiwillige Absage des Sitzungskarnevals"
Die Landesregierung und Vertreter des organisierten Karnevals haben sich am Dienstag, 14. Dezember 2021, auf einen gemeinsamen Fahrplan mit Blick auf die kommende Session 2021/2022 verständigt. Der Karneval wird angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden können. So erscheinen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, auch in der Session 2021/ 2022 nicht verantwortbar. Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machen Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich.

In enger Abstimmung mit der Landesregierung werden die Karnevalsveranstalter daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten. 



15.11.2021
"Informationen zur Prunksitzung am 20.11.2021"
Liebe Freunde des Vorster Karnevals,
wie ihr sicher auch, beobachten wir aufmerksam die aktuellen Corona-Entwicklungen und die daraus resultierenden Entscheidungen.

Nach jetzigem Stand findet unsere Prunksitzung am Samstag im Forum Corneliusfeld - unter den bereits im Vorfeld festgelegten 2G-Bedingungen - weiterhin statt. Die Stadt Tönisvorst hat uns heute nochmals bestätigt, dass unser Schutz- und Hygienekonzept für die Veranstaltung immer noch alle Vorgaben erfüllt.

Obwohl unser Ministerpräsident heute nochmals bekräftigt hat, dass er - über die 2G-Regel hinaus - erneute Einschränkungen für bereits Geimpfte ablehnt und auch wenn wir auf die richtigen Entscheidungen der Bundes-/ und Landesregierung, sowie der Gesundheitsbehörden vertrauen, machen wir uns dennoch ständig Gedanken, wie wir den Besuch unserer Veranstaltung noch sicherer gestalten können.

Wir befürworten grundsätzlich die 2G-Plus-Regel, sind uns aber im Klaren darüber, dass die Testkapazitäten dafür derzeit nicht ausreichen. Sollte sich dies im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Donnerstag ändern, haben wir bereits ein ausgearbeites Schutz- und Hygienekonzept nach 2G-Plus-Regelungen ausgearbeitet um unmittelbar umschwenken zu können.

Wir rufen dennoch alle Besucher auf, sich im eigenen Interesse freiwillig am Samstag im Rahmen eines kostenlosen Bürgertests testen zu lassen, oder sollte dies nicht möglich sein, einen Antigen-Selbsttest zu machen, um so die 2G-Plus-Bedingungen freiwillig zu erfüllen.

Wir denken, dass dies ein vernünftiger Ansatz ist, um auch weiterhin gesellige Veranstaltungen durchzuführen, denn aus vielen Gesprächen in den letzten Tagen wissen wir, dass das Bedürfnis - bei aller Besorgnis - weiterhin groß ist.

Wir werden euch hier natürlich weiterhin auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank und bleibt gesund!



24.09.2021
"Vorst feiert Karneval in der Session 2021/2022"
Liebe Mitglieder und Freunde der KG Rot-Weiß Vorst,
Man sieht es an unserer Webseite... ein gutes Jahr Dornröschenschlaf liegt hinter uns. Aber im Hintergrund waren wir immer aktiv und haben überlegt und bewertet. In den letzten Wochen haben wir unzählige Gespräche geführt, Corona-Schutzverordnungen studiert und uns innerhalb des Vorstandes die Köpfe heißgedacht!

Herausgekommen ist dabei der Entschluss:
Wir feiern Karneval in Vorst in unserer Jubiläums-Session (4x11 Jahre) 2021/2022

Wir planen alle regulären Veranstaltungen (Karnevalserwachen, Kinderkarnevals-Nachmittag und Herrensitzung), sowie den im letzten Jahr ausgefallenen Karnevalszug in Vorst und eine Jubiläums-Prunksitzung. Natürlich ist dieser Entschluss immer fest  damit verbunden, dass die dann aktuellen Corona-Lage die letztendliche Durchführung auch zulässt.


Grundsätzlich werden wir alle Veranstaltungen unter den so genannten 2-G-Bedingungen durchführen. Das bedeutet: Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genesene möglich (Kinder bis 15 Jahre sind dabei aktuell in NRW den Geimpften oder Genesenen gleichgestellt). Wir respektieren die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen, sich nicht impfen lassen zu wollen - die Gründe dazu sind sicherlich vielfältig. Ebenso bitten wir aber auch darum zu respektieren, dass wir als Veranstalter das Risiko nicht tragen wollen eine Veranstaltung unter den aktuell zulässigen 3-G-Bedingungen (also Zugang zusätzlich auch für ungeimpfte Getestete) durchzuführen. Warum? Es geht uns dabei, die beiden wichtigsten Bedürfnisse - Gesundheitsschutz und unbeschwertes Feiern - miteinander in größtmöglichen Einklang zu bringen. Derzeit wird unter 2G-Bedingungen in Aussicht gestellt, Veranstaltungen bei entsprechendem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auch ohne Einhaltung von Mindestabständen durchführen zu können. Und genau das ist bei der begrenzten Raumauswahl in Tönisvorst erforderlich, um eine Veranstaltung wirtschaftlich durchführen zu können (von einer gemütlichen Atmosphäre ganz abgesehen).

3G birgt für uns folgende Gefahr, die wir nicht eingehen wollen:
Angenommen, von 300 Besuchern sind 200 geimpft oder genesen und 100 ungeimpft. Die Ungeimpften müssen einen negativen Test vorweisen - die Geimpften oder Genesenen nicht. Von diesen 200 könnten also einer oder mehrere positiv sein und somit die bis dahin nicht infizierten Ungeimpften unwissentlich anstecken. Natürlich können sich auch Geimpfte gegenseitig anstecken. Da dort aber ein wesentlich harmloserer Krankheitsverlauf erwartet wird, ist das das Risko, was jeder Besucher vor dem Kauf einer Eintrittskarte für sich selbst abwägen muss.

Wir hoffen auf euer Verständnis und freuen uns darauf, mit euch - wenn auch sicher anders als sonst - in Vorst wieder das karnevalistische Brauchtum pflegen zu können. Weitere Informationen findet ihr unter: Veranstaltungen Dort werden wir euch auch bezüglich der jeweils aktuellen Corona-Regeln oder Änderungen in der Durchführung informieren.